Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 10: Musterrechnung 4.10: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels wg. Teilbetrag

Es erfolgt die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung des geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruchs. Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens hat 50.000,00 EUR betragen. Nach Prüfung des Beschlusses kommt der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis, dass eine Beschwerde lediglich wegen des Teilbetrags von 20.000,00 EUR Aussicht auf Erfolg bietet. Auftragsgemäß wird die Beschwerde auf diesen Teilbetrag beschränkt.

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Gegenstandswert: 50.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2100 VV RVG
872,25 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 892,25 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 169,53 EUR
Summe 1.061,78 EUR

2. Einlegung des Rechtsmittels

Gegenstandswert: 20.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG

1,6 Verfahrensgebühr

Nr. 3200 VV RVG
1.187,20 EUR
hierauf anzurechnen nach Anm. zu Nr. 2100 VV RVG  
0,75 aus 20.000,00 EUR ./. 556,50 EUR
Zwischensumme 630,70 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 650,70 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 123,63 EUR

Summe

(ggf. zzgl. Terminsgebühr für das Berufungsverfahren!)
774,33 EUR

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