Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 9: Musterrechnung 4.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels

Der geltend gemachte Unterhaltsanspruch wurde wegen Verwirkung versagt. Das erstinstanzliche Gericht begründet die Versagung in einem 17-seitigen umfangreichen Beschluss. Die unterlegene Mandantin möchte wissen, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg bietet. Ihr Rechtsanwalt, der bereits in erster Instanz tätig war, bejaht Erfolgsaussichten. Die Beschwerde wird durch ihn eingelegt. Der Wert hat 15.736,00 EUR betragen.

1. Prüfung der Erfolgsaussichten

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG

0,75 Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Nr. 2100 VV RVG
487,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 507,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 96,43 EUR
Summe 603,93 EUR

2. Einlegung des Rechtsmittels

Gegenstandswert: 15.736,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 51 Abs. 1 u. 2, 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG

1,6 Verfahrensgebühr

Nr. 3200 VV RVG
1.040,00 EUR
hierauf anzurechnen nach Anm. zu Nr. 2100 VV RVG  
0,75 aus 15.736,00 EUR ./. 487,50 EUR
Zwischensumme 552,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 572,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 108,78 EUR

Summe

(ggf. zzgl. Terminsgebühr für das Berufungsverfahren!)
681,28 EUR

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