Rz. 38

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales ab dem 14.3.2018) hatte Anfang April 2019 einen Gesetzentwurf zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige für das Jahresende 2019 angekündigt. Die Einführung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige war im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart worden.[74] Anders als frühere SPD-Konzepte wollte er darin Selbstständige nicht vorrangig verpflichten, in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten. Zwar soll es den Selbstständigen zukünftig nicht mehr freigestellt sein, ob und wie sie sich für das Alter absichern. Aber alternativ zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen Selbstständige auch eine Opt-out-Lösung[75] wählen können. Dies würde bedeuten, dass Selbstständige, die eine alternative Altersvorsorge nachweisen können, nicht den Weg über die gesetzliche Rentenversicherung gehen müssen.

 

Rz. 39

Die Opt-out-Lösung müsse insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Die Einzelheiten müssen abgewartet werden, bis der Gesetzesentwurf erstellt und veröffentlicht ist. Dies soll erst dann geschehen, wenn vorher die Grundrente eingeführt ist.

 

Rz. 40

Letztlich ist es bei der Ankündigung des Bundesarbeitsministers Hubert Heil geblieben. Der Gesetzentwurf wurde nicht wie angekündigt zum Jahresende 2019 vorgelegt. Stattdessen ist im stenografischen Bericht des Deutschen Bundestags vom 14.4.2021 auf die Frage, wann mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen sei, nachzulesen, dass eine gesetzgeberische Umsetzung mit der gebotenen Sorgfalt in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sei.[76]

[74] Siehe oben Rdn 33.
[75] Vgl. ausführlich zum Opt-out-Modell als denkbarem Lösungsansatz Leonhard, NZS 2019, 527 ff.
[76] Vgl. Griese, Parl. Staatssekretärin BMAS, in: Plenarprotokoll 19/220 v. 14.4.2021, 27908; Frage 64, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht.

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