Rz. 166
Häufig haben auch ausgeschiedene Mitarbeiter und Rentner weiterhin Anspruch auf Rabatte u.Ä. Aufgrund der Sachnähe hat der Verletzte (jedenfalls in Ansehung der Sphärentheorie sekundäre Darlegungs- und Beweislast) dann nachzuweisen, dass er keinerlei Möglichkeiten der Rabatt-Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus seinem Arbeitsverhältnis mehr hat.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen