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Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung

 

Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Erschienen sind:

1. Herr _________________________ – ausgewiesen durch seinen deutschen Personalausweis Nr. _________________________ –
2. Frau _________________________ – ausgewiesen durch ihren deutschen Reisepass, ausgestellt von _________________________, Nr. _________________________ –

Aufgrund der mit den Erschienenen geführten eingehenden Unterredung bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass beide zweifelsfrei geschäfts- und testierfähig sind. Eine Zeugenzuziehung wünschen sie nicht; eine solche ist auch nicht erforderlich.

Sodann erklären sie mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden

Erbvertrag

I. Vorwort

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige. Seit vier Jahren leben wir in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen in der Wohnung _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________, die uns zu je hälftigem Eigentum gehört.

Keiner von uns hat Abkömmlinge.

Jeder von uns handelt bei diesem Erbvertrag als Erblasser.

II. Vermächtnis

Im Wege des Vermächtnisses wendet jeder von uns dem jeweils anderen seine Miteigentumshälfte an der Eigentumswohnung in _________________________-Straße Nr. _________________________, eingetragen im Wohnungsgrundbuch von _________________________, Band _________________________, Bestandsverzeichnis Nr. 1, zu.

Das Vermächtnis fällt mit dem Tod des Erststerbenden an und ist sofort fällig. Ersatzvermächtnisnehmer werden nicht benannt.

Der Erststerbende von uns erteilt dem Überlebenden die Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben und alle sonstigen Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung des Vermächtnisses erforderlich sind. Der Bevollmächtigte ist insofern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Verfügungen über die Erbfolge wollen wir heute nicht treffen.

Das Vermächtnis dient der Sicherstellung des Wohnbedarfs des Überlebenden und ist Ausdruck der Beistandspflicht, die jeder für den anderen empfindet. Jeder von uns unterstützt den anderen in privaten und beruflichen Angelegenheiten.

III. Bindung, Rücktritt

Die gegenseitig eingeräumten Vermächtnisse sind vertraglich und wechselbezüglich angeordnet. Jeder von uns behält sich das Recht zum Rücktritt von diesem Erbvertrag vor. Der Notar hat darüber belehrt, dass eine etwaige Rücktrittserklärung notariell zu beurkunden und dem Vertragspartner in Ausfertigung zuzustellen ist.

IV. Rechtswahl

_________________________ [zu Rechtswahl-Varianten siehe das Muster Rdn 16, Ziff. VI.]

V. Verwahrung

Dieser Erbvertrag soll in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts _________________________ verbracht werden.

Diese Niederschrift wurde vom Notar den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben:

 

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Zum Vermächtnis vgl. Tanck/Krug/Süß, AnwF Testamente, § 14 Rn 1 ff.

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