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Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

 

Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

Ort: _________________________

Verhandelt am _________________________

Mitwirkend: Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________

Anwesend sind heute in meiner Kanzlei:

1. Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________
2. Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________

Herr _________________________ weist sich aus durch seinen mit Lichtbild versehenen Personalausweis. Frau _________________________ ist persönlich bekannt.

Herr _________________________ und Frau _________________________ erklären: Wir wollen einen Erbvertrag errichten.

Ich, der Notar, habe mit beiden Anwesenden heute anlässlich dieser Beurkundung und schon am _________________________ eine ausführliche Unterredung über den Inhalt des nachstehend beurkundeten Erbvertrags geführt. Beide Beteiligte sind nach der dabei gewonnenen Überzeugung zweifelsfrei geschäfts- und testierfähig.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuziehung von Zeugen oder eines zweiten Notars liegen nicht vor. Die Anwesenden wünschen dies nach ausdrücklicher Befragung auch nicht.

Der Notar befragt die Anwesenden, ob er oder einer der mit ihm in Bürogemeinschaft verbundenen Notare bzw. Rechtsanwälte mit der heutigen Angelegenheit bereits vorbefasst war. Beide Beteiligten verneinen dies.

Sodann erklären Herr _________________________ und Frau _________________________ zu notariellem Protokoll:

Wir schließen folgenden

Erbvertrag

I. Vertragsparteien, Rechtsverhältnisse

1. Herr _________________________ handelt bei diesem Erbvertrag als Erblasser, Frau _________________________ handelt als Vertragspartnerin und nicht als Erblasserin.
2.

Herr _________________________ ist nach einem Schlaganfall gehbehindert und wird in nächster Zeit in einem Grad pflegebedürftig sein, wie dies Pflegegrad I der Pflegeversicherung (SGB XI) entspricht. Bereits seit _________________________ erledigt Frau _________________________ – die Anwesende nach Ziff. 2 – für Herrn _________________________ – den Anwesenden Ziff. 1 – alle Besorgungen außer Haus und führt ihm auch den Haushalt.

Dafür erhält sie bisher eine monatliche Vergütung von _________________________ EUR. Diese ist – und darüber sind sich beide Anwesenden einig – unangemessen niedrig.

3. Herr _________________________ ist verwitwet. Er erklärt, er habe mit seiner vorverstorbenen Ehefrau weder ein gemeinschaftliches Testament errichtet noch einen Erbvertrag geschlossen. Auch mit einer anderen Person habe er keinen Erbvertrag geschlossen. Er widerruft sämtliche früher etwa errichteten Verfügungen von Todes wegen.

II. Pflegeverpflichtung

1. Dienstleistung von Frau _________________________

Frau _________________________ – die Anwesende nach Ziff. 2 – verpflichtet sich hiermit, für Herrn _________________________ – den Anwesenden nach Ziff. 1 – auch in Zukunft alle Besorgungen im bisherigen Umfang zu tätigen und seine Drei-Zimmer-Wohnung in _________________________ im Haus _________________________-Straße Nr. _________________________ zu putzen, für ihn die Mahlzeiten zuzubereiten und seine Kleidung zu versorgen.

Frau _________________________ übernimmt darüber hinaus alle Pflegeleistungen, die bei einer Einstufung in Pflegegrad I und Pflegegrad II im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI) zu erbringen sind.

2. Gegenleistung von Herrn _________________________

Frau _________________________ erhält als Gegenleistung eine monatliche Zahlung von _________________________ EUR und darüber hinaus freie Kost. Sollten diese Leistungen der Lohn- bzw. Einkommensteuer und/oder der Sozialversicherung unterliegen, so sind die dafür anfallenden Aufwendungen von Herrn _________________________ zu tragen.

Die Vertragsschließenden sind sich einig, dass diese Gegenleistung nicht angemessen ist. In dem Mehrwert der von Frau _________________________ erbrachten Leistungen liegt keine unentgeltliche Zuwendung.

III. Nießbrauchsvermächtnis

Zur weiteren Abgeltung der von Frau _________________________ erbrachten Dienstleistungen wendet Herr _________________________ Frau _________________________ im Wege des erbvertraglichen Vermächtnisses den lebenslangen Nießbrauch an seinem Haus in _________________________, _________________________-Straße Nr. _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________ Band _________________________ Heft _________________________ Bestandsverzeichnis-Nr. _________________________, zu.

Das Vermächtnis ist an die Person von Frau _________________________ gebunden, deshalb wird ein Ersatzvermächtnisnehmer nicht eingesetzt.

Frau _________________________ nimmt diese erbvertragliche Vermächtniszuwendung hiermit an.

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