Rz. 91

Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten

 

Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten

Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberin. Das disziplinarische Weisungsrecht gemäß § 106 GewO bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen behält sich die Arbeitgeberin vor, bei Bedarf jederzeit auch fachliche Weisungen gemäß § 106 GewO zu erteilen.

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