Rz. 310

Muster 4.30: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

 

Muster 4.30: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

Sie haben sich am _____ erst um 14.30 Uhr bei Ihrem Vorgesetzten krankgemeldet, obwohl Arbeitsbeginn 9.00 Uhr ist. Sie haben bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und fehlen deshalb seit dem _____ unentschuldigt.

Sie sind nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Sie sind außerdem nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitstag vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert.

Diesen Verpflichtungen sind Sie nicht nachgekommen. Somit liegt ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG und gegen die Nachweispflicht gemäß § 5 Abs. 1 S.2 EFZG vor. Dieser Verstoß gegen die Ihnen nach § 5 Abs. 1 EFZG obliegende Anzeige- und Nachweispflicht wird ausdrücklich gerügt.

Für den Fall einer weiteren von Ihnen verursachten gleichartigen Pflichtverletzung müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

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