Rz. 88

Muster 4.10: Vertrag für einen freien Mitarbeiter

 

Muster 4.10: Vertrag für einen freien Mitarbeiter

Freier-Mitarbeiter-Vertrag

1. Der Vertrag beginnt am _____.
2. Herr/Frau _____ wird für den Auftraggeber nach Maßgabe dieser Vereinbarung als freier Mitarbeiter/freie Mitarbeiterin tätig. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin erbringt seine/ihre Tätigkeit selbstständig und frei und unterliegt keinen Vorgaben und/oder Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Zeit, Dauer und Art der Ausführung seiner/ihrer Tätigkeit. Der Auftraggeber kann dem freien Mitarbeiter/der freien Mitarbeiterin auch keine fachlichen Vorgaben oder projektbezogene Zeitvorgaben machen oder ihm/ihr entsprechende Weisungen erteilen.
3. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin wird für den Auftraggeber als selbstständige/r externe/r _____ projektbezogen tätig. Seine/Ihre Beauftragung erfolgt im Einzelfall. Zum Zustandekommen des Auftrags bedarf es einer Auftragsbestätigung des freien Mitarbeiters/der freien Mitarbeiterin, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann. Irgendeine über den jeweils erteilten Auftrag hinausgehende Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht.
4. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem freien Mitarbeiter/der freien Mitarbeiterin und dem Auftraggeber begründet. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin hat weder Anspruch auf Urlaub noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
5. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin kann den Ort und die Zeit seiner/ihrer Tätigkeit frei bestimmen. Er/Sie ist an keine feste tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit gebunden. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin ist auch nicht in den Betrieb oder die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
6. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin ist in der Gestaltung seiner/ihrer Leistungserbringung frei.
7. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin muss die ihm/ihr übertragenen Aufgaben nicht in Person erfüllen. Er/Sie kann sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Dritter bedienen.
8. Dem freien Mitarbeiter/Der freien Mitarbeiterin steht es frei, während der Dauer des Vertragsverhältnisses zugleich für andere Auftraggeber tätig zu sein.
9. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin garantiert, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit sowie die Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegen.
10. Der Auftraggeber zahlt dem freien Mitarbeiter/der freien Mitarbeiterin für die von ihm/ihr zu erbringende Leistung ein Beratungshonorar in Höhe von _____ EUR pro Beratungstag bzw. _____ EUR pro halbem Beratungstag, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Leistung des freien Mitarbeiters/der freien Mitarbeiterin ist dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Umsatzsteuer ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Die Vergütung wird zehn Tage nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Sozialversicherungsbeiträge, Steuern etc. werden vom Auftraggeber nicht abgeführt. Hierfür ist allein der freie Mitarbeiter/die freie Mitarbeiterin verantwortlich.
11. Mit der Vergütung nach Ziff. 10 sind sämtliche Aufwendungen des freien Mitarbeiters/der freien Mitarbeiterin abgegolten. Dies betrifft insbesondere die dem freien Mitarbeiter/ der freien Mitarbeiterin im Zusammenhang mit der vertraglichen Tätigkeit entstehenden Kosten für Verwaltungs- und Büroarbeiten, Reisekosten sowie für die Anschaffung und Unterhaltung technischer Einrichtungen und Geschäftsräume.
12. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin ist verpflichtet, über alle geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihm/ihr anvertraut werden oder die er/sie im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erfährt, unbedingtes Stillschweigen zu bewahren. Dies bezieht sich insbesondere auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie auf von diesem als vertraulich bezeichnete Angelegenheiten. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dies gilt nicht, soweit der freie Mitarbeiter/die freie Mitarbeiterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten zu entsprechenden Auskünften verpflichtet ist.
13. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin ist verpflichtet, alle ihm/ihr im Zusammenhang mit seiner/ihrer Tätigkeit überlassenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
14. Der freie Mitarbeiter/Die freie Mitarbeiterin haftet in vollem Umfang für Schäden, die er/sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages zulasten des Auftraggebers grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
15. Änderungen dieses Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, sofern die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Individualabreden sind formlos gültig. Dieses Form...

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