Rz. 651

Im Kündigungsschutzprozess streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer möchte die seit Ausspruch der fristlosen Kündigung entstandenen Gehaltsansprüche durchsetzen und gleichzeitig die bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist entstehenden Gehaltsansprüche titulieren lassen.

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