Rz. 596

Drei Arbeitnehmern der xy-GmbH, die 20 Beschäftigte hat und bei der ein Betriebsrat besteht, ist aus personen-, verhaltens- bzw. betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. In einem Fall hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Während zwei der Verfahren durch Vergleich beendet werden, wird es im dritten Verfahren erforderlich, Berufung beim LAG einzulegen.

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