a) Zuständigkeit

 

Rz. 84

Der Anspruch auf Erstellung eines Wirtschaftsplans ist im Klagewege vor dem Prozessgericht durchsetzen.

b) Antragsformulierung

 

Rz. 85

Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[104]

 

Rz. 86

 

Hinweis

Die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Wirtschaftsplanes, der im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, setzt hinreichende Fachkenntnisse voraus. Soweit diese bei dem Vorerben nicht vorhanden sind, sollte die Unterstützung des zuständigen staatlichen Forstamtes in Anspruch genommen werden.

 

Rz. 87

Der Antrag für die Klage des Vorerben gegen den Nacherben auf Zustimmung zu einem konkreten Wirtschaftsplan für einen Wald kann folgendermaßen gefasst werden:

Muster 4.8: Klageantrag auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

 

Muster 4.8: Klageantrag auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Der Beklagte (hier: Nacherbe) wird verurteilt, dem von dem Forstamt _________________________ am _________________________, Aktenzeichen _________________________, erstellten Wirtschaftsplan für den auf der Markung _________________________ gelegenen Wald _________________________ (genaue Beschreibung) zuzustimmen.

[104] Zu der dem § 2123 BGB entsprechenden Regelung in § 1038 BGB: MüKo/Pohlmann, § 1038 Rn 4; Palandt/Bassenge, § 1038 Rn 1.

c) Vollstreckung

 

Rz. 88

Die Vollstreckung aus einem obsiegenden Urteil erfolgt nach § 894 ZPO (Fiktion der Zustimmung mit Eintritt der Rechtskraft).

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