Rz. 110
Im Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hat sich das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht überzeugen lassen. Es erlässt am Donnerstag, 19.12.2019, die ablehnende Einspruchsentscheidung und verschickt diese wie üblich mit einfachem Brief per Post an M und F. Ein Bevollmächtigter hatte sich für die Eheleute nicht bestellt.[136] Am Montag, 27.1.2020, faxen die Eheleute M und F ihrem Rechtsanwalt die Einspruchsentscheidung. Darin vertritt das Finanzamt die Meinung, dass die Unfallkosten auch deshalb keine Werbungskosten seien, da Herr M, einen großen privat veranlassten Umweg gefahren sei. Im Übrigen sei die Rechnung der Firma Kümpel bei weitem überhöht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen