Rz. 1

Die Eheleute M und F werden für den Veranlagungszeitraum 2018 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, §§ 26, 26b EStG. Das Finanzamt erkennt geltend gemachte Werbungskosten des M bei dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. 10.000 EUR für einen Unfallschaden am Pkw nicht an. Der Unfall habe sich zwar auf einer dienstlichen Fahrt ereignet, aber aus dem Polizeiprotokoll ergebe sich, dass M den Unfall fahrlässig verursacht habe. Die Einkommensteuer der Eheleute wird auf 20.000 EUR für 2018 festgesetzt. Nach Anrechnung der Lohnsteuer i.H.v. 18.000 EUR haben die Eheleute noch 2.000 EUR zu zahlen. Bei Berücksichtigung der geltend gemachten Werbungskosten infolge des Unfallschadens hätte sich eine Steuerfestsetzung i.H.v. 15.000 EUR und mithin eine Erstattung i.H.v. 3.000 EUR ergeben.

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