Rz. 22

Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sind persönliche Bemühungen des Arbeitnehmers empfehlenswert, vom Arbeitgeber ein Zeugnis zu erhalten. Es geschieht immer wieder, dass Arbeitgeber nach Zustellung der Kündigungsschutzklage das eingeforderte Zwischen- oder Endzeugnis nicht bzw. mit einem unzureichenden oder dem Arbeitnehmer nachteiligen Inhalt erteilen. Solange die mit einer Kündigungsschutzklage regelmäßig verbundenen Spannungen noch nicht eingetreten sind, wird es dem Arbeitnehmer leichter fallen, ein wohlwollendes Zeugnis zu erhalten. Hierbei kann der Arbeitnehmer versuchen, dem Arbeitgeber einen eigenen Entwurf vorzulegen mit der Bitte, sich diesen zu eigen zu machen.

 

Rz. 23

 

Praxishinweis

Ohne ein Zeugnis oder bei einem Zeugnis mit negativer Bewertung sinken die Chancen des Arbeitnehmers, sich erfolgreich um einen neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben. Infolgedessen wird er umso intensiver bemüht sein, an seinem alten Arbeitsplatz festzuhalten. Diese Zusammenhänge sind dem Arbeitgeber meist klar oder können ihm mit Fingerspitzengefühl vermittelt werden. Der Anwalt sollte den Arbeitnehmer allerdings nachdrücklich davor warnen, sich im Rahmen der Bemühungen um ein wohlwollendes Zeugnis dazu bewegen zu lassen, im Gegenzug auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder auf die Geltendmachung sonstiger Ansprüche zu verzichten. Auch wenn eine derartige Klageverzichtserklärung eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB darstellt, wenn der Arbeitnehmer für seinen Verzicht keine angemessene Kompensation erhält, und allein die in einer Abwicklungsvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Verpflichtung, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis mit einer näher bestimmten (überdurchschnittlichen) Leistungs- und Führungsbeurteilung zu erteilen, keinen Vorteil darstellt, der geeignet wäre, die mit dem Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verbundene unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB auszugleichen,[39] sollten derartige Szenarien, wenn möglich, durch entsprechende Beratung im Vorwege vermieden werden.

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