Rz. 770
Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan
A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungen
1. | Kreis der Versorgungsberechtigten Mindest-/Höchstaufnahmealter? Ausschluss/Einbeziehung geringfügig Beschäftigter? Einbeziehung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer? |
2. | Versorgungsleistungen Art der Leistungen/Rechtsanspruch? |
3. | Allgemeine Leistungsvoraussetzungen Wartezeit? Bestand/Beendigung des Dienstverhältnisses bei/nach Eintritt des Versorgungsfalles |
B. Bemessungsgrößen für die Leistungen
1. | Anrechnungsfähige Dienstzeit längstens bis …, max. … Jahre Berücksichtigung von Ausbildungszeiten/Erziehungszeiten/entgeltfreien Zeiten Dienstjahresrundung |
2. | Ruhegeldfähiges Einkommen genaue Definition? evtl. Durchschnittsbildung? Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte bzw. Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnissen? |
C. Versorgungsfälle und jeweils ausgelöste Leistungen
1. | Altersrente Festlegung der Altersgrenze; Bezugnahme auf die ges. Rentenversicherung einheitliche Altersgrenze für Männer und Frauen Ausscheiden aus dem Unternehmen; Bezug der gesetzlichen Altersrente? |
2. | Vorzeitige Altersrente Kopplung an die gesetzliche Rente (§ 6 BetrAVG)? keine Teilbetriebsrente? Ruhen des Anspruches bei Wegfall der gesetzlichen Rente? |
3. | Invaliditätsabsicherung Begriffsbestimmung BU-/EU-Rente oder Abstellen auf SGB (Erwerbsminderungsrente)? Vorlage SV-Bescheid oder Attest erforderlich? jederzeitige Überprüfbarkeit? Sonderregelung für zeitlich begrenzte Invalidität? |
4. | Hinterbliebenenrenten Witwen- und Witwerrente bzw. Rente für Lebenspartner? Einbeziehung von nichtehelichen Lebensgefährten Altersabstands- und/oder Spätehenklausel? Erlöschen bei Wiederverheiratung Waisenrente bis 18 Jahre, mindestens bis Ende Berufsausbildung, höchstens bis Kindergeld aufhört? |
D. Höhe der Leistungen
1. | Höhe der Altersrente/vorzeitigen Altersrente erdiente/erdienbare Anwartschaft auf Altersrente? genaue Definition? versicherungsmathematische Kürzung bei vorzeitiger Altersrente? |
2. | Höhe der Invalidenrente erdiente/erdienbare Anwartschaft auf Altersrente? evtl. Zurechnungszeit? |
3. | Höhe der Hinterbliebenenrenten Prozentsätze, z.B. 60 % (Witwen bzw. Witwer)/10 % Halb-/20 % Vollwaisen? Summe höchstens = 100 % der Berechtigtenrente? |
4. | Teilzeitbeschäftigte Teilzeitgrad über die gesamte oder einen Teil der Dienstzeit? Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung bzw. umgekehrt? |
5. | Anrechnungen regelmäßige geschäftliche oder berufliche Einkünfte, Schadensersatzansprüche? |
E. Beendigung des Dienstverhältnisses aus anderen Gründen
1. | Teilrente Teilrente nach vorherigem Ausscheiden: kein Leistungszwang Teilrente während des Dienstverhältnisses? Teilrentenzeit anrechnungsfähig, Berechnung der Leistung? |
2. | Unverfallbare Anwartschaften |
F. Finanzierung der Leistungen
1. | Träger der Versorgung Beschreibung des Durchführungsweges? |
2. | Rückdeckungsversicherung Berechtigung der Firma, Verpflichtung der Mitarbeiter zur Zustimmung? ggf. Anspruch auf Verpfändung der Rückdeckungsversicherung? |
G. Bestimmungen für den Leistungsfall
1. | Beginn, Ende und Auszahlung der Leistungen |
2. | Pflichten der Versorgungsberechtigten |
H. Vorbehalte
1. | Sonderfälle Abweichung zugunsten einzelner Berechtigter (Härtefallregelung)? |
2. | Widerrufsvorbehalte Steuerliche Mustertexte? |
I. Weitere Bestimmungen des BetrAVG
1. | Insolvenzsicherung |
2. | Anpassung der laufenden Leistungen |
J. Schlussbestimmungen
1. | Datenschutzklausel / BDSG- und DSGVO-konforme Gestaltung |
2. | Erfüllungsort und Gerichtsstand |
3. | Inkrafttreten/Übergangsregelung |
Rz. 771
Muster 35.5: Pensionszusage (Einzelzusage)
Muster 35.5: Pensionszusage (Einzelzusage)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________,
in Ergänzung Ihres Anstellungsvertrages vom _________________________ gewähren wir Ihnen eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung mit Rechtsanspruch nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(1) Das Unternehmen gewährt Ihnen eine lebenslänglich zahlbare monatliche Rente, sofern Sie
a) | das 67. Lebensjahr vollendet haben oder |
b) | berufs- oder erwerbsunfähig sind. |
(2) Im Fall der Invalidität ist der Grad der Berufs- bzw. Erwerbsminderung durch Vorlage des Rentenbescheides eines Sozialversicherungsträgers, hilfsweise durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. Von jeder Änderung der Feststellung der Erwerbsminderung durch den Sozialversicherungsträger ist uns Kenntnis zu geben.
Ein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nicht, wenn Sie die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Wir können jederzeit den Grad der Berufs- bzw. Erwerbsminderung durch ein ärztliches Gutachten überprüfen lassen. Sie haben sich innerhalb der von uns gesetzten Frist der Untersuchung zu unterziehen. Die Kosten hierfür trägt das Unternehmen.
(3) Die Altersrente kann abweichend von Ziffer 1 bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt werden, sofern Sie durch Vorlage des Rentenbescheides eines Sozialversicherungsträgers nachweise...
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