Rz. 770

Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan

A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungen

1.

Kreis der Versorgungsberechtigten

Mindest-/Höchstaufnahmealter?

Ausschluss/Einbeziehung geringfügig Beschäftigter?

Einbeziehung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer?

2.

Versorgungsleistungen

Art der Leistungen/Rechtsanspruch?

3.

Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Wartezeit?

Bestand/Beendigung des Dienstverhältnisses bei/nach Eintritt des Versorgungsfalles

B. Bemessungsgrößen für die Leistungen

1.

Anrechnungsfähige Dienstzeit

längstens bis …, max. … Jahre

Berücksichtigung von Ausbildungszeiten/Erziehungszeiten/entgeltfreien Zeiten

Dienstjahresrundung

2.

Ruhegeldfähiges Einkommen

genaue Definition?

evtl. Durchschnittsbildung?

Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte bzw. Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnissen?

C. Versorgungsfälle und jeweils ausgelöste Leistungen

1.

Altersrente

Festlegung der Altersgrenze; Bezugnahme auf die ges. Rentenversicherung

einheitliche Altersgrenze für Männer und Frauen

Ausscheiden aus dem Unternehmen; Bezug der gesetzlichen Altersrente?

2.

Vorzeitige Altersrente

Kopplung an die gesetzliche Rente (§ 6 BetrAVG)?

keine Teilbetriebsrente?

Ruhen des Anspruches bei Wegfall der gesetzlichen Rente?

3.

Invaliditätsabsicherung

Begriffsbestimmung BU-/EU-Rente oder Abstellen auf SGB (Erwerbsminderungsrente)?

Vorlage SV-Bescheid oder Attest erforderlich?

jederzeitige Überprüfbarkeit?

Sonderregelung für zeitlich begrenzte Invalidität?

4.

Hinterbliebenenrenten

Witwen- und Witwerrente bzw. Rente für Lebenspartner?

Einbeziehung von nichtehelichen Lebensgefährten

Altersabstands- und/oder Spätehenklausel?

Erlöschen bei Wiederverheiratung

Waisenrente bis 18 Jahre, mindestens bis Ende Berufsausbildung, höchstens bis Kindergeld aufhört?

D. Höhe der Leistungen

1.

Höhe der Altersrente/vorzeitigen Altersrente

erdiente/erdienbare Anwartschaft auf Altersrente?

genaue Definition?

versicherungsmathematische Kürzung bei vorzeitiger Altersrente?

2.

Höhe der Invalidenrente

erdiente/erdienbare Anwartschaft auf Altersrente?

evtl. Zurechnungszeit?

3.

Höhe der Hinterbliebenenrenten

Prozentsätze, z.B. 60 % (Witwen bzw. Witwer)/10 % Halb-/20 % Vollwaisen?

Summe höchstens = 100 % der Berechtigtenrente?

4.

Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitgrad über die gesamte oder einen Teil der Dienstzeit?

Wechsel von Voll- in Teilzeitbeschäftigung bzw. umgekehrt?

5.

Anrechnungen

regelmäßige geschäftliche oder berufliche Einkünfte, Schadensersatzansprüche?

E. Beendigung des Dienstverhältnisses aus anderen Gründen

1.

Teilrente

Teilrente nach vorherigem Ausscheiden: kein Leistungszwang

Teilrente während des Dienstverhältnisses?

Teilrentenzeit anrechnungsfähig, Berechnung der Leistung?

2.

Unverfallbare Anwartschaften

Verweis auf oder Zitat von §§ 1b, 2 BetrAVG?

F. Finanzierung der Leistungen

1.

Träger der Versorgung

Beschreibung des Durchführungsweges?

2.

Rückdeckungsversicherung

Berechtigung der Firma, Verpflichtung der Mitarbeiter zur Zustimmung?

ggf. Anspruch auf Verpfändung der Rückdeckungsversicherung?

G. Bestimmungen für den Leistungsfall

1. Beginn, Ende und Auszahlung der Leistungen
2. Pflichten der Versorgungsberechtigten

H. Vorbehalte

1.

Sonderfälle

Abweichung zugunsten einzelner Berechtigter (Härtefallregelung)?

2.

Widerrufsvorbehalte

Steuerliche Mustertexte?

I. Weitere Bestimmungen des BetrAVG

1. Insolvenzsicherung
2. Anpassung der laufenden Leistungen

J. Schlussbestimmungen

1. Datenschutzklausel / BDSG- und DSGVO-konforme Gestaltung
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
3. Inkrafttreten/Übergangsregelung
 

Rz. 771

Muster 35.5: Pensionszusage (Einzelzusage)

 

Muster 35.5: Pensionszusage (Einzelzusage)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________,

in Ergänzung Ihres Anstellungsvertrages vom _________________________ gewähren wir Ihnen eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung mit Rechtsanspruch nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(1) Das Unternehmen gewährt Ihnen eine lebenslänglich zahlbare monatliche Rente, sofern Sie

a) das 67. Lebensjahr vollendet haben oder
b) berufs- oder erwerbsunfähig sind.

(2) Im Fall der Invalidität ist der Grad der Berufs- bzw. Erwerbsminderung durch Vorlage des Rentenbescheides eines Sozialversicherungsträgers, hilfsweise durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen. Von jeder Änderung der Feststellung der Erwerbsminderung durch den Sozialversicherungsträger ist uns Kenntnis zu geben.

Ein Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nicht, wenn Sie die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Wir können jederzeit den Grad der Berufs- bzw. Erwerbsminderung durch ein ärztliches Gutachten überprüfen lassen. Sie haben sich innerhalb der von uns gesetzten Frist der Untersuchung zu unterziehen. Die Kosten hierfür trägt das Unternehmen.

(3) Die Altersrente kann abweichend von Ziffer 1 bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt werden, sofern Sie durch Vorlage des Rentenbescheides eines Sozialversicherungsträgers nachweise...

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