Rz. 122

Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer

 

Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer

Wettbewerbsvereinbarung

zwischen

– im Folgenden: Arbeitgeber –

und

_________________________

– im Folgenden: Arbeitnehmer –

1.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für kein Unternehmen auf den nachfolgend genannten Bereichen selbstständig oder unselbstständig, direkt oder indirekt tätig zu sein: _________________________.

Ihm ist es hiernach insbesondere untersagt, ein Arbeitsverhältnis oder ein sonstiges Mitarbeiterverhältnis mit den konkurrierenden Unternehmen einzugehen, ein solches Unternehmen selbst zu errichten, zu erwerben oder sich an einem solchen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

2. Das Wettbewerbsverbot erstreckt sich räumlich auf das Gebiet _________________________.
3. Dem Arbeitnehmer ist jedoch eine Tätigkeit für ein Unternehmen der unter Ziffer 1 genannten Art gestattet, wenn er nachweist, dass er nicht auf folgenden Arbeitsgebieten tätig sein wird: _________________________.
4. Die Firma verpflichtet sich ihrerseits für die Dauer des Wettbewerbsverbotes eine Entschädigung i.H.v. 50 % der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Vergütung zu zahlen. Die Karenzentschädigung wird fällig jeweils am Ende eines Monates.
5. Auf die Karenzentschädigung hat der Arbeitnehmer alles anzurechnen, was er durch die anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, sofern dieser Verdienst und die Karenzentschädigung zusammen die bisherige Vergütung um mehr als 10 %, bei Verlegung des Wohnsitzes an einen anderen Ort um mehr als 25 % übersteigen.
6. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Wettbewerbsverbotes auf Verlangen regelmäßig Auskunft über die Höhe seiner neuen Bezüge zu geben und die Anschrift seines jeweiligen neuen Arbeitgebers mitzuteilen. Am Ende eines Kalenderjahres ist er verpflichtet, seine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hat er zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt eine Bilanz vorzulegen oder seinen Steuerberater zu ermächtigen, Auskunft über die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu geben.
7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Wettbewerbsverbot hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe von _________________________ EUR zu bezahlen. Handelt es sich um einen fortdauernden Verstoß (Tätigkeit bei oder für ein Konkurrenzunternehmen von länger als einem Monat), ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt, in ihrer Höhe aber auf _________________________ EUR begrenzt.

Diese Vertragsstrafe ist Mindestschadensersatz. Geltendmachung weiter gehender Ansprüche bleibt der Firma vorbehalten.

1. Im Übrigen gelten die Vorschriften des HGB.
2. Gerichtsstand für beide Parteien ist _________________________ als Arbeitsort und Sitz der Firma.
3. Dieses Wettbewerbsverbot tritt nach Ablauf der Probezeit in Kraft.

_________________________, den _________________________

_________________________

(Unterschriften)

 

Rz. 123

Muster 34.2: Wettbewerbsvereinbarung mit GmbH-Geschäftsführer

 

Muster 34.2: Wettbewerbsvereinbarung mit GmbH-Geschäftsführer

Wettbewerbsvereinbarung

zwischen

_________________________

– im Folgenden: Arbeitgeber –

und

– im Folgenden: Geschäftsführer –

1. Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von _________________________ Monaten nach Beendigung des Anstellungsvertrages weder in selbstständiger noch unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. In gleicher Weise ist es dem Geschäftsführer untersagt, während dieser Dauer ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
2. Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung i.H.v. 50 % seiner zuletzt durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung der Entschädigung ist jeweils am Ende des Monates fällig.
3. Auf die vorstehende Entschädigung sind die Einkünfte anzurechnen, welche der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Unter den anzurechnenden Verdienst fällt auch etwaiges, vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, auf Verlangen der Gesellschaft entsprechende Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.
4. Endet der Anstellungsvertrag aufgrund des Eintrittes des Geschäftsführers in den vorzeitigen oder endgültigen Ruhestand, so treten die in den vorstehenden Absätzen getroffenen Vereinbarungen nicht in Kraft.
5. Die Gesellschaft kann jederzeit auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem G...

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