Rz. 106

Die Beschreibung der hierarchischen Position und der Aufgaben sowie ggf. der Kompetenzen und der Verantwortung des Arbeitnehmers ergeben zusammen mit der Größe des Unternehmens und seiner Stellung im Markt eine wichtige Zeugniskomponente, denn sie informieren künftige Arbeitgeber über die Bedeutung der innegehabten Position und die Berufserfahrung des Arbeitnehmers. Sie lassen auch Rückschlüsse zu, ob der Arbeitnehmer die ganze Palette des Berufsbildes von seinem Tätigkeitsfeld her in dem Unternehmen seines bisherigen Arbeitgebers überhaupt hat ausfüllen können.

 

Rz. 107

Für Arbeitnehmer, die im Verkauf tätig gewesen sind, ist wichtig, ob das Unternehmen Exportgeschäfte betreibt und in welche Länder geschäftliche Kontakte bestehen. Dies lässt Rückschlüsse auf die Bedeutung des Unternehmens und damit zugleich auch auf das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers zu. In welchem Wirtschaftsraum das Unternehmen seine geschäftlichen Aktivitäten entfaltet, kann bei einer Bewerbung entscheidend sein, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls darin tätig ist und gerade hierfür einen neuen Mitarbeiter sucht. Fehlen die Angaben im Zeugnis, muss der Arbeitnehmer sich auf eine Auskunft durch den bisherigen Arbeitgeber berufen. Ob diese eingeholt wird und wie sie ausfällt, ist ungewiss.

 

Rz. 108

Beim Inlandsgeschäft ist vor allem wichtig, welche Stellung das Unternehmen am Markt hat, insb. ob es zu den Marktführern zählt. Das Alter des Unternehmens und damit seine Einführung auf dem Markt ergeben sich meist bereits aus dem Briefkopf. Der Firmenbriefbogen enthält vielfach weitere Angaben zum Arbeitgeber wie bspw. über Zweigwerke, Niederlassungen, Filialen, Tochterunternehmen. War ein Arbeitnehmer im Zentraleinkauf tätig, sind solche Angaben für das berufliche Fortkommen wichtig, weil sie Aufschlüsse über die Größe seines Aufgabengebietes geben. Für einen Mitarbeiter in der Personalabteilung ist in einem solchen Fall bedeutsam, ob die Personalverwaltung zentral geführt wurde oder ob jede Niederlassung oder Filiale eine eigene Personalabteilung besitzt.

 

Rz. 109

Weist die Arbeitgeberin in ihrem Firmenbriefkopf als Zusatz zu ihrem Firmennamen mit den Worten "Aussteuer, Betten, Gardinen" nur auf die Schwerpunkte ihrer unternehmerischen Aktivitäten hin und vertreibt sie auch Sonnenschutz- und Beschattungs-Systeme, dann wird jeder kundige Leser des Zeugnisses vermuten, dass es sich hierbei um die "klassischen" Sonnenschutz- und Beschattungs-Systeme, gefertigt aus Gardinenstoffen, handelt. Für Unternehmen, die ihren Schwerpunkt im Raumausstatterhandwerk haben und sich nur mit dem Vertrieb von Markisen und deren Montage beschäftigen, ist es wichtig zu wissen, ob der Arbeitnehmer Erfahrungen mit dem Verkauf und der Anbringung von Markisen hat. Angaben hierüber gehören daher in das Zeugnis (LAG Hamm v. 4.9.1997 – 4 Sa 391/97, n.v.).

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