Rz. 474

Als Verwaltungsvermögen gelten "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Von einer Nutzungsüberlassung an Dritte ist immer auszugehen, wenn der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist.[685] Ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist ohne Belang,[686] ebenso die Art der Nutzung.[687] Allerdings ist Verwaltungsvermögen nur bei längerfristiger Überlassung gegeben.[688] Deshalb ist etwa bei Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen) oder Campingplätzen nicht von einem generellen Begünstigungsausschluss auszugehen.[689] Dasselbe gilt, wenn die Tätigkeit als originär gewerblich zu qualifizieren ist.[690] Grundstücke, die als Hotel, Pension oder Campingplatz genutzt werden, sind daher ebenso wie Parkhäuser[691] nicht als Verwaltungsvermögen anzusehen.[692]

[685] Riedel, in: Daragan/Halaczinsky/Riedel, ErbStG und BewG, § 13b ErbStG Rn 192.
[686] R E 13b.13 S. 2 ErbStR 2019.
[687] Rückausnahme: land- und forstwirtschaftliche Nutzung, § 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. f ErbStG.
[688] Jülicher, in: Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13b Rn 259 unter Hinweis auf Scholten/Korezkij, DStR 2009, 147, 149.
[689] Vgl. Jülicher, in: Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13b Rn 260.
[690] R E 13b.13 S. 3 ErbStR 2019; zur Qualifikation als originär gewerbliche Tätigkeit vgl. R 15.2 Abs. 2 EStR.
[691] A.A.: FG Köln v. 10.6.2021 – 7 K 2718/20, BeckRS 2021, 25676; Revision eingelegt, AZ des BFH: II R 27/21.
[692] R E 13b.13 S. 3 ErbStR 2019.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge