Rz. 26

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG kann jeder Versicherungsnehmer, also nicht nur der Verbraucher, eine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG).

Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt gemäß § 8 Abs. 2 VVG erst nach Erhalt der folgenden Unterlagen in Textform:

Versicherungsschein, AVB sowie die Information gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 VVG,
deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen.

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