Rz. 63
Die Verletzung des Körpers setzt die Beeinträchtigung der körperlichen Befindlichkeit voraus. Eine Gesundheitsverletzung bedeutet die Beeinträchtigung der inneren oder der psychischen Funktionen (z.B. Infektion, Neurose, Psychose, posttraumatische Belastungsstörung). Stets ist ein Gesundheitsschaden im medizinischen Sinne erforderlich.[85] Entstehen psychische Beschwerden allein durch die psychische Reaktion auf das Unfallgeschehen, müssen die Beschwerden selbst Krankheitswert besitzen.[86] Unfallbedingte seelische Erschütterungen sind auch dann dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen, wenn sie zwar bereits medizinisch fassbare Auswirkungen, aber noch nicht Krankheitswert haben.[87]
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