Rz. 268

Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten

 

Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten

Sämtliche Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Arbeitgeber zu. Der Arbeitnehmer überträgt hiermit dem Arbeitgeber bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Arbeitsergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

 

Rz. 269

Alternativ zu der unter Rdn 252 vorgeschlagenen Regelung könnte auch diese kürzere Standardklausel verwendet werden, die aber nicht die gleiche Rechtssicherheit wie die eingangs dieses Kapitels dargestellte Klausel bietet.

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