Rz. 92

Muster 3.14: Dienstwagen

 

Muster 3.14: Dienstwagen

(1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen der Fahrzeugklasse _________________________ zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Eine Nutzung des Dienstwagens zu privaten Zwecken ist nicht gestattet.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das ihm anvertraute Dienstfahrzeug sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet, es vor Ingebrauchnahme auf Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit hin zu untersuchen und etwaige Auffälligkeiten oder auch etwaige Unfälle des Fahrzeugs unverzüglich an den Arbeitgeber zu melden.
(3) Eine Überlassung des Dienstwagens an Dritte (z.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder oder Eltern des Arbeitnehmers) ist nicht gestattet.
(4) Eine Nutzung des Dienstwagens ist nur dann und solange gestattet, wie der Arbeitnehmer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
 

Rz. 93

Alternativ zur unter Rdn 78 vorgeschlagenen Überlassungsregelung sieht das vorstehende Muster eine Überlassung zu rein dienstlichen Zwecken vor. Der Dienstwagen hat in diesem Fall keine Entgeltrelevanz, die Notwendigkeit der Versteuerung des Dienstwagens als Sachbezug ergibt sich hier nicht. Da es sich um ein reines Arbeitsmittel handelt, steht es dem Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts hier grds. frei, die Modalitäten der Nutzung des Dienstwagens jederzeit zu ändern, diesen herauszuverlangen und/oder ggf. ein anderes Fahrzeug eines anderen Typs bzw. einer anderen Klasse zur Verfügung zu stellen.

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