Rz. 545

Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.[580]

 

Rz. 546

 

Beispiel

Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 3.000 EUR, Berechtigter 0 EUR, ausbildungsbedingter Mehrbedarf 200 EUR.

 
Einkommen Verpflichteter 2.800 EUR
Abzüglich ausb.bed. Kosten 200 EUR
Verbleib 2.600 EUR
Hiervon 45 % Unterhalt 1.170 EUR
Gesamtanspruch:  
Ausbildungskosten 200 EUR
Unterhalt 1.170 EUR
Insgesamt 1.370 EUR
 

Rz. 547

Ergibt sich aus gesundheitlichen bzw. Altersgründen beim Unterhaltsberechtigten ein Mehrbedarf, kann dieser geltend gemacht werden, sofern er konkret dargelegt und bewiesen wird.

Zuerkannt wird aber ausschließlich, was "medizinisch notwendig" ist.

 

Rz. 548

 

Beispiel

Bei Erkrankung an Diabetes unterscheiden Gerichte bei der Verwendung von Nahrungsmitteln danach, ob diese wirklich medizinisch notwendig sind. So sei z.B. die Verwendung von Reformhausprodukten dem "Lifestyle" zuzurechnen.[581] Im genannten Fall hat das OLG Düsseldorf den krankheitsbedingten Mehrbedarf auf 150 DM monatlich festgesetzt.

 

Rz. 549

Ein Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt und Mehrbedarf lautet wie folgt:

Muster 3.40: Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt und Mehrbedarf

 

Muster 3.40: Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt und Mehrbedarf

Es wird beantragt,

den Antragsgegner zu verpflichten,

an die Antragstellerin

ab dem _________________________ monatlich bis zum 1. eines jeden Monats Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR sowie krankheitsbedingten Mehrbedarf in Höhe von _________________________ EUR, insgesamt _________________________ EUR zu zahlen.

[580] OLG Brandenburg FuR 2022, 97 mit Anm. Viefhues.
[581] OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 751.

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