Rz. 446
1. | Einen Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld haben nur Arbeitnehmer (siehe Rdn 123 ff.). | ||||||||
2. | Die Mitarbeiter müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein, der
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3. | Es müssen die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sein (§ 111 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB III). Diese sind erfüllt, wenn
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4. | Es müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein (§ 111 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 SGB III). Diese sind erfüllt, wenn
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5. | Der Arbeitsausfall muss der Arbeitsverwaltung angezeigt werden (§ 99 SGB III). | ||||||||
6. | Es muss ein Antrag gestellt werden (siehe hierzu § 323 Abs. 2 SGB III und bzgl. einer Ausschlussfrist § 325 Abs. 3 SGB III). | ||||||||
7. | Häufig wird als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Wirksamkeit der Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber gefordert. |
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