Rz. 189

§ 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet.

 

Rz. 190

Für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich (BAG v. 14.2.1978, AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). Auch der Abschluss eines Tarifvertrages ist möglich (BAG v. 12.3.1987, AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972; DKKW/Kittner, BetrVG § 102 Rn 313; KR/Etzel, § 102 BetrVG Rn 244; differenzierend Richardi/Thüsing, BetrVG, § 102 Rn 298 f.). Die Rechtsstellung des Arbeitnehmers nach dem KSchG bleibt unberührt (Richardi/Thüsing, BetrVG, § 102 Rn 301).

 

Rz. 191

Entscheidet entsprechend der Betriebsvereinbarung die Einigungsstelle, unterliegt diese Entscheidung der vollen Überprüfung durch das ArbG (Richardi/Thüsing, BetrVG, § 102 Rn 299).

 

Rz. 192

Muster 29.1: Betriebsratsanhörung

 

Muster 29.1: Betriebsratsanhörung

Anhörung des Betriebsrates

der (Bezeichnung des Arbeitgebers, z.B. X-GmbH)

am Standort (Ort einfügen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen das Arbeitsverhältnis mit dem/der nachstehend benannten Mitarbeiter/in:

 
Herrn/Frau: _________________________ geboren am: _________________________
Straße: _________________________ Wohnort: _________________________
Familienstand: _________________________ Unterhaltspflichtige Kinder: _________________________
Beschäftigt seit: _________________________ als _________________________
Kündigungsfrist: _________________________ Tarifgruppe: _________________________

() a) ordentlich voraussichtlich zum _________________________ zu kündigen.

() b) außerordentlich, hilfsweise ordentlich zum _________________________ zu kündigen,

() c) außerordentlich zum _________________________ zu kündigen.

Begründung

Hier ist eine ausführliche Begründung im Einklang mit den Anforderungen der Rechtsprechung aufzunehmen.

Es dürfen nicht bloße Werturteile, wie: "unzuverlässig, unpünktlich, schlecht, langsam etc." angegeben werden. Vielmehr ist mit Daten und Fakten ggf. unter Vorlage von Unterlagen und Benennung von Zeugen der Kündigungsgrund dargelegt werden, beispielsweise die Gründe für die betriebsbedingte Kündigung oder das Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss, von wenigen Ausnahmen abgesehen, dargelegt werden, dass der Arbeitnehmer bereits abgemahnt wurde. In den meisten Fällen dürfte es empfehlenswert sein, die einschlägige Abmahnung beizufügen.

[Beispiel:

Herr _________________________ hat sich am 20.4.200 gegen 7.00 Uhr ohne Angabe von Gründen geweigert, die ihm von seinem Vorgesetzten, Herrn _________________________, zugewiesene Tätigkeit auf der Baustelle aufzunehmen. Wegen einer ähnlichen Arbeitsverweigerung war er bereits am 10.2.2008 abgemahnt worden. Diese Abmahnung fügen wir in Kopie bei. Aufgrund der erneuten Arbeitsverweigerung trotz kurz zuvor erfolgter einschlägiger Abmahnung sehen wir uns gezwungen, Herrn _________________________ zu kündigen.]

(Anm.: Der folgende kursiv gedruckte Text ist nur aufzunehmen, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt.)

Da die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt, haben wir die Sozialauswahl durchgeführt. Vergleichbar mit dem/der Arbeitnehmer/in sind folgende Mitarbeiter. Deren Sozialdaten teilen wir wie folgt mit:

 
Name des Mitarbeiters Lebensalter Betriebszughörigkeit Unterhaltspflichten
1.      
2.      
3.      
usw.      

(Hier hat eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen zu erfolgen, die zur getroffenen Sozialauswahl geführt haben, Gewichtung der Sozialdaten etc.)

Wir bitten um Stellungnahme innerhalb der vorgeschriebenen Frist, möglichst umgehend. Im Fall der Versagung der Zustimmung bitten wir um eine ausführliche Begründung, die dem Mitarbeiter für den Fall, dass die Kündigung trotz Widerspruchs des Betriebsrates ausgesprochen werden sollte, in Kopie gemeinsam mit dem Kündigungsschreiben zugestellt wird.

Ein Formular ist beigefügt. Bitte bestätigen Sie auf der beigefügten Durchschrift den Erhalt dieses Anhörungsschreibens.

Ort, Datum _________________________

_________________________

Geschäftsführer

Nur auf die Durchschrift

Original erhalten am _________________________

Betriebsratsvorsitzender

 

Rz. 193

Im späteren Kündigungsschutzverfahren kann die Kündigung nur auf die Gründe gestützt werden, zu denen der Betriebsrat auch angehört wurde (ausführlich hierzu Rdn 96 ff.).

 

Rz. 194

Muster 29.2: Stellungnahme des Betriebsrates

 

Muster 29.2: Stellungnahme des Betriebsrates

Betriebsrat der Firma _________________________-GmbH,

_________________________

Betreff: Stellungnahme des Betriebsrates zur Anhörung vom _________________________ (Datum):

In der Kündigungssache

_________________________

(Name des Mitarbeiters)

Gibt der Betriebsrat nach Beratung folgende Stellungnahme ab:

() a) Der Betriebsrat stimm...

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