Rz. 122

Bei der Eintragung einer Vormerkung fallen folgende Gebühren an: §§ 45, 51 Abs. 1 S. 2 und KV 14150 GNotKG 0,5 Gebühr bei hälftigem Verkehrswert als Gegenstandswert.

Bei der Löschung einer Vormerkung fällt gem. KV 14152 GNotKG eine Gebühr von 25 EUR an.

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