Rz. 24
Im Verwaltungsverfahren erhält der Anwalt für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Der Gebührenrahmen beträgt (bei einem Auftraggeber) 0,5 bis 2,5. Die Mittelgebühr beträgt 1,5.
Beispiel 2: Außergerichtliche Vertretung
Der Anwalt wird beauftragt, den Mandanten in einem Verwaltungsverfahren zu vertreten. Der Wert beläuft sich auf 5.000,00 EUR. Die Sache ist durchschnittlich, aber umfangreich.
Der Anwalt erhält jetzt eine Geschäftsgebühr in Höhe der Mittelgebühr von 1,5.
1. | 1,5-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV | 501,00 EUR | |
(Wert: 5.000,00 EUR) | |||
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 521,00 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 98,99 EUR | |
Gesamt | 619,99 EUR |
Rz. 25
Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, so erhöht sich auch hier die Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0.
Beispiel 3: Außergerichtliche Vertretung, mehrere Auftraggeber
Der Anwalt wird von Eheleuten beauftragt, sie in einem Baugenehmigungsverfahren zu vertreten. Der Wert beläuft sich auf 20.000,00 EUR. Die Sache ist durchschnittlich, aber umfangreich.
Die Geschäftsgebühr (Mittelgebühr) erhöht sich gem. Nr. 1008 VV um 0,3 auf 1,8.
1. | 1,8-Geschäftsgebühr, Nrn. 2300, 1008 VV | 1.479,60 EUR | |
(Wert: 20.000,00 EUR) | |||
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.499,60 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 284,92 EUR | |
Gesamt | 1.784,52 EUR |
Rz. 26
Zu berücksichtigen sein kann die Schwellengebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV.
Beispiel 4: Außergerichtliche Vertretung, weder umfangreich noch schwierig
Der Anwalt wird beauftragt, den Mandanten in einem Verwaltungsverfahren zu vertreten. Die Tätigkeit ist durchschnittlich, aber weder umfangreich noch schwierig. Der Wert beläuft sich auf 5.000,00 EUR.
Abgerechnet werden kann jetzt nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV nur eine 1,3-Gebühr.
1. | 1,3-Geschäftsgebühr, Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV | 434,20 EUR | |
(Wert: 5.000,00 EUR) | |||
2. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 454,20 EUR | ||
3. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 86,30 EUR | |
Gesamt | 540,40 EUR |
Rz. 27
Wegen sonstiger Einzelheiten kann auf § 8 verwiesen werden.
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