Rz. 83

Zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB)

Anspruch auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB)
Schadensersatzansprüche nach § 437 Nr. 3 BGB
Aufwendungsersatzanspruch (§ 437 Nr. 3 BGB)

Drei Jahre (§ 195 BGB)

Mängelansprüche aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB)
i.d.R. Schadensersatzanspruch aus c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)[177]
Garantieansprüche (§ 443 BGB)
Ansprüche aus Verletzung von Nebenpflichten (§ 280 BGB)

Fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Mängelansprüche aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB bei Kauf eines Bauwerks oder
bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die Mangelhaftigkeit des Bauwerks verursacht hat

30 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Mängelansprüche aus § 437 BGB, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann oder
wenn der Mangel in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht
[177] Nach einem obiter dictum des BGH (BGH NJW 2009, 2120, 2122) liegt es nahe, § 438 Abs. 1 BGB auf Schadensersatzansprüche aus c.i.c., die sich auf Sachmängel beziehen, entsprechend anzuwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge