Rz. 83
▪ | Zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
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▪ | Drei Jahre (§ 195 BGB)
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▪ | Fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
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▪ | 30 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
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