Rz. 153

Gegenstand der vor Abgabe der Vertragserklärung des Unternehmers zu erfüllenden Informationspflichten sind nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 EGBGB folgende Angaben:

Detaillierte und übersichtliche Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Ware (§ 1 Abs. 1 Nr. 1)
Identität des Unternehmers, d.h. Name und Vorname bzw. Firma einschl. Rechtsform, ladungsfähige Anschrift (Land, Ort, Postleitzahl, Straße) und Telefonnummer; ggf. Telefax-Nr. und E-Mail-Adresse sowie Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2)
Geschäftsanschrift des Unternehmers, ggf. Geschäftsanschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt, falls diese von der Anschrift unter Nr. 2 abweicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 3)
Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Steuern und Abgaben (Endpreis gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Preisangabenverordnung) oder, wenn der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie ggf. alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten (§ 1 Abs. 1 Nr. 4)
Gesamtpreis im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnements-Vertrags; dieser umfasst die monatlichen pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten; ggf. die Art der Preisberechnung, sofern die Gesamtkosten nicht im Voraus berechnet werden können, die Art der Preisberechnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 5)
Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, die über die Kosten für die bloße Nutzung (Grundtarif) hinausgehen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6)
Einzelheiten hinsichtlich Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Liefertermin sowie ggf. Beschwerdeverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 7)
Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren (§ 1 Abs. 1 Nr. 8)
Ggf. weitere Informationen u.a. über Kundendienst, Vertragslaufzeit, Mindestdauer, Sicherheitsleistung und außergerichtliches Beschwerde- bzw. Rechtsbehelfsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 9–16)
Bestehen oder Nichtbestehen eines etwaigen Widerrufsrechts nach § 312g BGB, einschließlich Bedingungen, Fristen, Verfahren der Ausübung des Widerrufsrechts sowie Muster-Widerrufsformular gem. Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB; ggf. Kostentragung für die Rücksendung der Ware sowie Erlöschungsgründe (§ 1 Abs. 2 und Abs. 3)
Bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten: erleichterte Informationspflichten gem. § 2
Bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit (z.B. Telefongesprächen): erleichterte Informationspflichten gem. § 3
Bei Finanzdienstleistungen: besondere Informationen in Art. 246b EGBGB

Die Informationen sind dem Verbraucher in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung zu stellen (siehe hierzu Rdn 143).

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