Rz. 174

Einen Sonderfall stellte die Höhe der an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Mannesmann AG gezahlten Abfindung nach dem verlorenen Abwehrkampf gegen die Übernahme durch Vodafone dar (vgl. zu sog. Anerkennungs- und Abfindungszahlungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder, Liebers/Hoefs, ZIP 2004, 97; vgl. zum Abfindungs-Cap des Deutschen Corporate Governance Kodex, § 16 Rdn 697 ff., 700, 710).

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