Rz. 191
Soll der Nachlass längere Zeit für die Begünstigten verwaltet werden, nacheinander mehreren Personen zugutekommen oder gleichzeitig einer Vielzahl von Personen zugutekommen, so kann dies durch Errichtung eines trust erreicht werden. Dieser kann schon unter Lebenden oder auch erst durch Testament errichtet werden (vgl. ausführlich oben Rdn 131).
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