Rz. 24

 

Hinweis

Zur Verwertung von Voreintragungen siehe § 11 Rdn 55 ff.

 

Rz. 25

Voreintragungen dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Warneffekt für den Betroffenen hatten. Voreintragungen wegen Halterverstößen dürfen dem Betroffenen nach Begehung sonstiger Verstöße deshalb nur bedingt vorgehalten werden (BayObLG NZV 1995, 499). Außerdem müssen sie in sachlicher und zeitlicher Hinsicht in einem inneren Zusammenhang mit der abzuurteilenden Ordnungswidrigkeit stehen (OLG Düsseldorf NZV 1998, 257).

 

Rz. 26

 

Tipp

Unterstellt das Gericht den Warneffekt einer Voreintragung bzw. den Zusammenhang mit der jetzt abzuurteilenden Tat, muss es hierzu nähere Ausführungen machen (OLG Koblenz VRS 87, 40; OLG Düsseldorf NZV 1998, 257).

 

Rz. 27

Es verstößt allerdings nicht gegen das Doppelverwertungsverbot, wenn wegen erheblicher einschlägiger Voreintragungen neben der Verhängung eines Fahrverbotes auch die Geldbuße erhöht wird (OLG Jena NZV 2008, 372).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge