Rz. 61

Sofern die Übertragung des Gesellschaftsanteils der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt, führt das in den meisten Fällen zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft jedoch unter einer Auflage, so kann es dann zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer kommen, wenn der Empfänger der Zuwendung ein Verwandter der Seitenlinie oder ein nicht verwandter Dritter ist.[120]

[120] Zu den Einzelheiten Steger, ZEV 2008, 505, 510; Schur/Schur, ZEV 2020, 371.

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