Rz. 27
Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Punkte zu klären:
▪ | Beschreibung der Software |
▪ | Umfang der zu übertragenden Herstellungs- und Vertriebsrechte |
▪ | Ausschließliche oder einfache Lizenzen |
▪ | Möglichkeit von Unterlizenzen |
▪ | Mengenbeschränkungen etc. |
▪ | Trennung von Absatzwegen erwünscht? |
▪ | Dauer des Vertrags und Kündigungsmöglichkeiten |
▪ | Beim Verkäufer verbleibende Rechtsstellungen |
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