Rz. 27

Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Punkte zu klären:

Beschreibung der Software
Umfang der zu übertragenden Herstellungs- und Vertriebsrechte
Ausschließliche oder einfache Lizenzen
Möglichkeit von Unterlizenzen
Mengenbeschränkungen etc.
Trennung von Absatzwegen erwünscht?
Dauer des Vertrags und Kündigungsmöglichkeiten
Beim Verkäufer verbleibende Rechtsstellungen

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