Rz. 42

Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen:

Beschreibung der Software
Dauerhafte oder zeitlich beschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Lizenznehmer
Bezahlmodelle
Umfang der zulässigen Nutzung durch den Lizenznehmer (z.B. Anzahl der Arbeitsplätze)
Verwendungsbeschränkungen (z.B. CPU-Klauseln)
Updates/Upgrades eingeschlossen?
Schulungsbedarf
Bedarf an weiteren Vereinbarungen (z.B. Softwarepflege)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge