Rz. 42
Im ersten Mandantengespräch sind die folgenden Informationen einzuholen:
▪ | Beschreibung der Software |
▪ | Dauerhafte oder zeitlich beschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Lizenznehmer |
▪ | Bezahlmodelle |
▪ | Umfang der zulässigen Nutzung durch den Lizenznehmer (z.B. Anzahl der Arbeitsplätze) |
▪ | Verwendungsbeschränkungen (z.B. CPU-Klauseln) |
▪ | Updates/Upgrades eingeschlossen? |
▪ | Schulungsbedarf |
▪ | Bedarf an weiteren Vereinbarungen (z.B. Softwarepflege) |
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