Rz. 17

Der Auftragnehmer entwickelt für den Auftraggeber eine bestimmte Software. Die Pflege der Software und die Fehlerbeseitigung sollen anschließend grundsätzlich durch den Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Parteien wollen jedoch auch Vorsorge für den Fall treffen, dass Pflege und Fehlerbeseitigung im weiteren Zeitverlauf nicht mehr durch den Auftragnehmer durchgeführt werden können (z.B. wegen Insolvenz) oder aus sonstigen Gründen von diesem nicht mehr erbracht werden. Da die Fehlerbeseitigung und die Pflege vielfach einen Zugang zum Quellcode voraussetzen, wird für diese Fälle zwischen den Parteien eine Hinterlegung des Quellcodes vereinbart sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Zugriff des Auftraggebers auf den hinterlegten Quellcode möglich sein soll. Der Auftragnehmer soll damit in die Lage versetzt werden, selbst Fehler zu beseitigen und die Software weiterhin zu pflegen, um so die Nutzung der erworbenen Software über den gesamten Lebenszyklus sicherzustellen.

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