Rz. 238

Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des Pflichtteilsrechts, sodass sie nicht als Passiva in ein Nachlassverzeichnis zur Berechnung des Pflichtteils eingestellt werden können.[188]

[188] OLG München, Urt. v. 27.2.2008 – 3 U 2427/07, Rn 58, ErbR 2010, 59.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge