Rz. 70

Die Sammlung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hat erhebliche Bedeutung für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Diese Technischen Regeln verkörpern im Wesentlichen die Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Dieses Gremium hat gemäß der GefStoffV u.a. die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen und zur Erfüllung der Anforderungen der GefStoffV zu ermitteln. Ebenso werden von dort die Arbeitsplatzgrenzwerte und biologischen Grenzwerte vorgeschlagen und regelmäßig überprüft. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht. Die TRGS geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene, sowie sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.

Die TRGS enthalten Regelungen zu so unterschiedlichen Bereichen wie z.B. "Einrichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle" (TRGS 520), "Abgase von Dieselmotoren" (TRGS 554) oder "Verwendungsbeschränkungen für Azo-Farbstoffe" (TRGS 614).

 

Rz. 71

 

Praxistipp

Die alljährliche Beschaffung der TRGS 900 und 903 mit den Auflistungen der Arbeitsplatzgrenzwerte und der Biologischen Grenzwerte ist jedem Unternehmen dringend zu empfehlen. Dies gilt selbst dann, wenn keine der dort erwähnten Stoffe eingesetzt werden. Die Listen enthalten Hinweise auf laufende Forschungsvorhaben, die zu einer Veränderung der Einstufung oder zur Neuaufnahme von Stoffen in der nächsten Ausgabe führen können. Da dies weitreichende technische, organisatorische und personelle Konsequenzen im Unternehmen haben kann, sollte jede Chance für eine frühzeitige Information genutzt werden. Als Zusammenfassung dieser Informationen kann die jährlich aktualisierte "Grenzwerteliste" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) herangezogen werden. Sie enthält u.a. Grenzwerte für Schall, Vibrationen, Strahlung, elektrischen Strom usw. (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3992).

 

Rz. 72

Eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit haben die TRGS ebenso wenig wie die ASR oder die TRBS. Für Unternehmen ist wichtig, dass sie bei Berücksichtigung der TRGS davon ausgehen können, die Anforderungen der GefStoffV erfüllt zu haben. Demgegenüber kann ein Arbeitgeber von den Bestimmungen der TRGS abweichen, wenn er andere, aber ebenso wirksame Schutzmaßnahmen getroffen hat. Im Zweifelsfall ist dies der zuständigen Behörde nachzuweisen, insb. durch die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Die Behörde ist bei ihren Überwachungsmaßnahmen nicht auf die Durchsetzung der TRGS beschränkt, sondern kann Einzelanordnungen treffen, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse notwendig sein sollte.

 

Rz. 73

 

Hinweis

Die Überprüfung der TRGS auf ihre Vereinbarkeit mit der seit 2010 geltenden Neufassung der GefStoffV und der zugrunde liegenden CLP/GHS-Verordnung der EU sowie die ggf. erforderlichen Anpassungen sind zurzeit noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass jeweils die Aktualität der anzuwendenden Regel sorgfältig überprüft werden muss, um kein unnötiges Haftungsrisiko einzugehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge