Rz. 18

Muster 23.3: Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit

 

Muster 23.3: Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit

An das Landgericht _____

_____

In Sachen

_____ gegen _____

Az. _____

zeigen wir an, dass wir die Beklagte vertreten. Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,

 
  die Klage abzuweisen. (ggf. ergänzen)

Begründung:

Die Klage ist bereits als unzulässig abzuweisen, da es an der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte fehlt. Der Gesellschaftssitz der Beklagten liegt nicht in Deutschland, sondern in den USA. Es ist vorliegend auch kein besonderer Gerichtsstand nach § 32 ZPO gegeben, da weder der Handlungs- noch der Erfolgsort der von der Klägerin behaupteten unerlaubten Handlung in Deutschland liegt. Die streitgegenständlichen Produkte wurden vielmehr am Unternehmenssitz der Beklagten in den USA gefertigt und ausschließlich dort in den Verkehr gebracht. Auf den Schadensort kommt es nicht an. (näher ausführen)

(Rechtsanwalt)

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