Rz. 241

Einige Familienstiftungen sehen als weiteres Organ einen Familientag oder Familienrat vor. In diesem Organ sind typischerweise die Destinatäre vertreten. Es bleibt dem Stifter überlassen, festzuschreiben, ob alle Destinatäre oder nur einige (z.B. nur einzelne Vertreter der Unterstämme) dem Organ angehören. Dem Familientag können die Berufungs- und Abberufungskompetenz in Bezug auf Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder oder (Mit-) Entscheidungszuständigkeiten in Bezug auf Strukturänderungen eingeräumt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge