Rz. 198

Muster 22.9: Abänderungsstufenantrag zur Erhöhung des Trennungsunterhalts

 

Muster 22.9: Abänderungsstufenantrag zur Erhöhung des Trennungsunterhalts

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Abänderungsstufenantrag[168]

In Sachen

der Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

den Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegner –

wegen: Auskunft und Abänderung eines Unterhaltstitels

vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR

beantragen wir namens und in Vollmacht der Antragstellerin,

 
  1. dem Antragsgegner aufzugeben, Auskunft zu erteilen über sein gesamtes Einkommen, welches er in den letzten drei Jahren aus seiner selbstständigen Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und aus sonstigen Einkommensquellen erzielt hat,
  2. hierüber Belege vorzulegen, und zwar sämtliche Einnahme-Überschussrechnungen der Jahre _________________________ bis _________________________ sowie die letzten drei Einkommensteuererklärungen und die letzten drei Einkommensteuerbescheide,
  3. dem Antragsgegner aufzugeben, die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte an Eides statt zu versichern,
  4. in Abänderung des am _________________________ von Notar _________________________ unter Urkundenrollennummer _________________________ beurkundeten Ehevertrags dem Antragsgegner aufzugeben, ab dem _________________________[169] Trennungsunterhalt in noch zu beziffernder Höhe zu zahlen, und zwar den Rückstand sofort fällig nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit und den laufenden Unterhalt monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats.

Begründung:

Die Beteiligten haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Sie leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Anlässlich der Trennung haben die Parteien einen Ehevertrag geschlossen, in welchem unter Nr. _________________________ auch eine Vereinbarung über den von dem Antragsgegner zu zahlenden Trennungsunterhalt getroffen worden ist.

 
  Beweis: Notariell beurkundeter Ehevertrag vom _________________________, Anlage Ast. 1

Das Beschäftigungsverhältnis, welches der Antragsgegner mit der Firma _________________________ hatte, wurde am _________________________ arbeitgeberseitig gekündigt. Wie der Antragstellerin bekannt ist, hat sich der Antragsgegner mit seinem Arbeitgeber in dem vor dem Arbeitsgericht _________________________ geführten Kündigungsschutzprozess vergleichsweise dahin gehend geeinigt, dass der Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von _________________________ EUR zahlt.

 
  Beweis: Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht _________________________ vom _________________________ zu Az: _________________________, Anlage Ast. 2

Der Antragsgegner hat vorgerichtlich die Auffassung vertreten, die gezahlte Abfindung habe keine unterhaltsrechtliche Relevanz, er habe den Abfindungsbetrag genutzt, um seinen Urlaub zu finanzieren.

 
  Beweis: Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners vom _________________________, Anlage Ast. 3

Dies ist indes nicht richtig. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH FamRZ 1987, 559) stellt der gezahlte Abfindungsbetrag einen Ersatz für Arbeitsverdienstmöglichkeiten dar und ist daher unterhaltspflichtiges Einkommen.

Der Antragsgegner hat seit dem _________________________ eine neue Stelle. Der Antragstellerin ist nicht bekannt, wie hoch das Einkommen ist, welches der Antragsgegner nach seinem Arbeitsplatzwechsel bezieht. Der Antragsgegner wurde außergerichtlich aufgefordert, Auskunft über sein aktuelles Einkommen zu erteilen und den sich hieraus ergebenden Unterhalt zu zahlen.

 
  Beweis: Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom _________________________, Anlage Ast. 4

Dem ist er nicht nachgekommen.

In dem Ehevertrag, den die Beteiligten am _________________________ vor dem Notar _________________________ geschlossen haben, wurden die Einkünfte des Antragsgegners mit _________________________ EUR zugrunde gelegt. Die Antragstellerin geht davon aus, dass der Antragsgegner jetzt ein Einkommen erzielt, welches deutlich höher ist als das zuvor erzielte.

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Quittung über eingezahlte Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR anbei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: 12facher geforderter monatlicher Differenzbetrag, § 51 Abs. 1 FamGKG. Gem. § 38 FamGKG findet keine Addition der Werte der verschiedenen Stufen statt, sondern der höhere Wert ist maßgeblich.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.

Gerichtskosten: 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 KVFamGKG.

[168] In diesen Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG.
[169] Vgl. § 239 i.V.m. § 238 Abs. 3 FamFG und § 1613 BGB: ab dem Datum des Auskunftsbegehrens zur Berechnung des Unterhalts.

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