Rz. 33

Das staatliche und das autonome Arbeitsschutzrecht, insbesondere deren zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, werden durch technische Regelwerke wie DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien ergänzt und konkretisiert. Diese von privaten Wirtschaftsorganisationen geschaffenen Regelwerke besitzen zwar keine zwingende rechtliche Verbindlichkeit, sie geben jedoch i.d.R. die allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder, während sich – damit nicht zu verwechseln – der jeweilige Stand der Technik z.B. aus den staatlichen "Technischen Regeln" (für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit, für Gefahrstoffe usw.) ergibt. Der Arbeitgeber kann ohne Verletzung seiner Schutzpflichten davon abweichen, wenn er die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet. Die Regelwerke unterliegen gerichtlicher Kontrolle (BVerwG v. 31.1.1997 – 1 C 20/95).

 

Rz. 34

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