Rz. 1456

Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen und berufsfördernden Rehabilitation, auf Renten nach Erreichen der Altersgrenze, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Beitragserstattungen. Dabei ist zu beachten, dass freiwillig Versicherte bestimmte Gesundheitsleistungen (z.B. Renten wegen Erwerbsminderung) möglicherweise nicht erhalten, da diese u.a. Pflichtbeiträge voraussetzen. Die Hinterbliebenen haben einen aus der Rente des verstorbenen Versicherten abgeleiteten Anspruch auf Versorgung bzw. Rentenabfindung.

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