Rz. 1011

Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung von Krankheiten, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung einer Krankheit, insb. auf Gewährung von Krankengeld usw. Im Mittelpunkt der Leistungsansprüche steht das Krankengeld. Dieses beträgt 70 % des zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (§ 47 SGB V).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge