a) Jeder Miterbe kann dem Verfahren beitreten

 

Rz. 94

Jeder Miterbe, der selbst einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen könnte, ist berechtigt, dem Versteigerungsverfahren beizutreten, §§ 180 Abs. 1, 27 ZVG. Mit dem erfolgten Beitritt wird dieser bisherige Antragsgegner zum weiteren Antragsteller. Sie finden sich damit in der Rolle von Gläubiger und Schuldner.[84] Damit kann der Beitretende mehr Verfahrensrechte wahrnehmen, als wenn er nur Antragsgegner wäre. Aus taktischen Gründen kann dies von Bedeutung sein. Aber nur jeder Aufhebungsberechtigte kann beitreten – also i.d.R. ein Miterbe –, nicht auch ein Gläubiger (zur verfahrensrechtlichen Situation, wenn ein Gläubiger nach angeordneter Teilungsversteigerung die Vollstreckungsversteigerung betreibt vgl. Rdn 144 ff.).

 

Rz. 95

Mit dem Beitritt entstehen mehrere rechtlich selbstständige Einzelverfahren, die zu einem gemeinsamen Verfahrensbetrieb zusammengefasst sind.

[84] BGH NJW 1981, 3065.

b) Muster: Beitritt zum Verfahren der Teilungsversteigerung

 

Rz. 96

Muster 20.5: Beitritt zum Verfahren der Teilungsversteigerung

 

Muster 20.5: Beitritt zum Verfahren der Teilungsversteigerung

An das

Amtsgericht

– Abteilung für Zwangsversteigerungssachen –

_________________________

zu Az. _________________________

Namens des Herrn _________________________, dessen Vollmacht ich anliegend vorlege, erkläre ich hiermit den

Beitritt zum Verfahren der Teilungsversteigerung

des im Grundbuch von _________________________, Amtsgericht _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ Bestandsverzeichnis Nr. _________________________, eingetragenen Gebäudegrundstücks der Gemarkung_________________________, Flst. Nr. _________________________, Größe: _________________________

zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft und beantrage die Zulassung dieses Beitritts. Mit der Zulassung des Beitritts wird mein Mandant, der bisher zu den Antragsgegnern gehörte, auch die verfahrensrechtliche Position eines Antragstellers erlangen.

Im Grundbuch sind als Eigentümer eingetragen die Eheleute Karl und Ida Maier je zur Hälfte.

Beweis: beglaubigte Grundbuchabschrift, befindet sich bereits bei den Akten.

Herr Karl Maier ist am _________________________ gestorben. Seine Erben wurden nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, 1. _________________________, 2. _________________________ und 3. _________________________.

Beweis: Ausfertigung des bezeichneten Erbscheins, befindet sich bereits bei den Akten.

Die im Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung gemachten Angaben sind richtig.

Ich bitte, den Schriftwechsel mit mir zu führen.

(Rechtsanwalt)

c) Checkliste: Antrag auf Zulassung des Beitritts zum Versteigerungsverfahren

 

Rz. 97

Wie Checkliste für Versteigerungsantrag (siehe Rdn 32).

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