Rz. 141

Von einem Bedürftigentestament spricht man, wenn die Konstruktion des oben dargestellten sog. Behindertentestamentes bei Abkömmlingen angewendet wird, die zwar arbeitsfähig sind, aber dennoch auf staatliche Unterstützung in Form von ALG II oder Hartz IV angewiesen sind.[182] Nach einem Beschluss des SG Dortmund vom 25.9.2009[183] waren Zweifel daran aufgekommen, ob die Gestaltung noch gangbar ist. Das SG Dortmund hat in einem knappen obiter dictum durchscheinen lassen, dass es das Bedürftigentestament für sittenwidrig hält. Die Argumente des BGH für die Rechtswirksamkeit von Behindertentestamenten und Pflichtteilsverzichten Behinderter sind nicht ohne Weiteres auf die Bedürftigenkonstellation übertragbar, da z.B. die Argumentation mit dem Familienlastenausgleich nicht auf volljährige erwerbsfähige Angehörige übertragen werden kann. Zudem werden Behinderte im Sozialrecht in vielfältiger Weise gegenüber anderen Hilfebeziehern, insbesondere erwerbsfähigen Arbeitslosen privilegiert. Allerdings steht die vom BGH anerkannte "negative Erbfreiheit" auch dem bedürftigen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten zu. Roland Wendt nimmt dann auch klar zu der Frage Stellung und führt wörtlich aus: "Zu arbeitslosen Leistungsbeziehern nach dem ALG II konnte der Senat sich noch nicht äußern. Für diese Gruppe der wirtschaftlich Behinderten müssen jedoch dieselben vom Senat aufgestellten Beurteilungskriterien angewandt werden."[184] Es ist daher davon auszugehen, dass die Rechtsprechung zukünftig beide Konstellationen gleichbehandelt.[185]

[182] Ausführlich Kiesgen, Erbrechtliche Positionen in der Insolvenz und in der Wohlverhaltensperiode – Gestaltungsüberlegungen zum Überschuldeten-Testament, RNotZ 2018, 429, 445 ff.
[184] Wendt, Grenzen der Pflichtteilsbeeinflussung, ZErb 2012, 313, 316.
[185] So wohl BSG, Urt. v. 17.2.2015 – B 14 KG 1/14, DNotI-Report 21/2015, 166 ohne dies ausdrücklich festzustellen; zuvor befürwortend, aber letztlich offenlassend SG Osnabrück, Urt. v. 18.9.2012 – S 16 AS 191/11, juris Rn 31; Kiesgen, Erbrechtliche Positionen in der Insolvenz und in der Wohlverhaltensperiode – Gestaltungsüberlegungen zum Überschuldeten-Testament, RNotZ 2018, 429, 446, m.w.N.

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