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Sobald das Mandat beendet ist, ist der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin verpflichtet, über erhaltene Vorschüsse unverzüglich eine Endabrechnung zu erteilen und ein errechnetes Guthaben gem. § 23 BORA auszuzahlen. Die Regelungen zur Aufbewahrungspflicht und Herausgabe von Handakten, siehe dazu § 50 BRAO sind zu beachten.

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