Rz. 86
Sobald das Mandat beendet ist, ist der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin verpflichtet, über erhaltene Vorschüsse unverzüglich eine Endabrechnung zu erteilen und ein errechnetes Guthaben gem. § 23 BORA auszuzahlen. Die Regelungen zur Aufbewahrungspflicht und Herausgabe von Handakten, siehe dazu § 50 BRAO sind zu beachten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen