Rz. 51

Eine Interessenkollisions-Prüfung sollte nie anhand des Gedächtnisses, sondern anhand von wirksamen Kontroll-Kriterien vorgenommen werden. Auch bei falscher Aktenanlage kann sich ergeben, dass eine vielleicht vor geraumer Zeit schon erfolgte Erstberatung eines Ehegatten übersehen wird und in die rechtliche Beratung/Vertretung eingestiegen wird, obwohl sich die Mandatsannahme des anderen Ehegatten verbietet. Denn anhand des Sachverhalts kann man das oft nicht mehr zuordnen.

 

Rz. 52

 

Beispiel

RAin K vertritt einen Mandanten außergerichtlich wegen Trennungsunterhalt. Ein "Standardfall" ohne große Besonderheiten. Ehedauer ca. 10 Jahre, zwei Kinder, beide Eltern berufstätig, Reihenhaus noch belastet. Eines Tages kommt der Mandant in die Kanzlei und erzählt im Besprechungstermin lachend, dass er beim Aufräumen des Kellers eine Rechnung der RAin K gefunden hätte, adressiert an seine Frau und diese offenbar schon vor drei Jahren vorhatte, sich zu trennen. Nun sei er aber froh, dass er Mandant von RAin K geworden ist, und seine Frau einen sehr viel "schlechteren Anwalt" erwischt hätte. RAin K ist nicht aufgefallen, dass sie dieses Mandat gar nicht erst hätte annehmen dürfen. Der Fall wies keine großen Besonderheiten auf. Und nach drei Jahren und einer Vielzahl von Erstberatungen mit ähnlichem Sachverhalt kam sie nicht auf die Idee, dass die Ehefrau schon dagewesen hätte sein können.

Folge: Zwingende Niederlegung des Mandats, siehe auch Rdn 61 ff. unten.

 

Rz. 53

Es ist also gerade auch bei der Aktenanlage darauf zu achten, dass Kontrollmechanismen funktionieren. In der Praxis kommt es häufig dann zu Problemen, wenn z.B. keine Kenntnis darüber besteht, unter welchem "Namen" eine Akte nun im System anzulegen ist. Beispiel: Dr. Meier oder Meier? Allein anhand eines Namens ist eine Kollisionsprüfung daher auch nicht wirklich zielführend, vor allem, wenn es ein gehäuft auftretender Name ist. Dann können Daten wie z.B. Datum und Ort der Eheschließung hilfreich sein.

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