Rz. 79

Auch dann, wenn Kinder grundsätzlich erwerbspflichtig sind, besteht Anlass, eine Einigung über die Zahlung von Unterhalt herbeizuführen.

Es kann sinnvoll sein, beispielsweise vor Aufnahme eines Studiums bei noch jungem Alter der Abiturienten zunächst einige Praktika zu absolvieren, entweder um festzustellen, welcher Studienbereich der für das betreffende Kind seinen Neigungen und Anlagen entspricht oder um die Mechanismen, die Organisationsstrukturen und die jeweiligen Anforderungen verschiedener Berufe kennen zu lernen.

Häufig werden solche Praktika nicht bezahlt, so dass ein Unterhaltsbedürfnis noch besteht.

Eine Vereinbarung in solchen Fällen könnte wie folgt aussehen.

 

Rz. 80

Muster 2.10: Vereinbarung über Unterhalt trotz Erwerbspflicht

 

Muster 2.10: Vereinbarung über Unterhalt trotz Erwerbspflicht

Verhandelt am _________________________

Zu _________________________

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________

_________________________

erscheinen

1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

2. Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

3. der Sohn der Ersch. zu 1. und 2., K _________________________, geb. am _________________________(18 Jahre), wohnhaft _________________________

ausgewiesen durch _________________________.

_________________________

§ 1 Ausgangslage

_________________________

§ 2 Kindesunterhalt

1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind K _________________________ einen monatlichen, jeweils im Voraus fälligen in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.
2. Die Festsetzung des Unterhalts erfolgte auf der Grundlage des Einkommens der Ersch. zu 1 und 2 wie folgt:
  Einkommen des Ersch. zu 1 _________________________
  Einkommen der Ersch. zu 2 _________________________
3. Die Erschienenen sind darüber einig, dass dem Ersch. zu 3 über die vorstehenden Zahlungen hinaus keine Unterhaltsansprüche zustehen. Der Ersch. zu 3 verzichtet vorsorglich auf etwaige weitere Unterhaltsansprüche. Die Ersch. zu 1 und 2 nehmen den Verzicht hiermit an.
4. Wir stellen dazu fest, dass der Ersch. zu 3 ein Studium erst in einem Jahr zum Wintersemester _________________________ mit einer noch nicht feststehenden Fachrichtung aufnehmen wird. Wir wünschen aber, dass unser Sohn durch Praktika verschiedene Berufsbereiche kennenlernt. Soweit diese nicht, wie üblich, ohne Bezahlung, sondern unter Zahlung eines Gehaltes ausgeübt werden, wird das entsprechende Einkommen unter Abzug eines Betrages von 90 EUR monatlich für eigene Aufwendungen des Ersch. zu 3 auf die Zahlungspflicht des Ersch. zu 1 angerechnet. Wir sind darüber einig, dass der Ersch. zu 3 insoweit nicht verpflichtet ist, bis zum Studienbeginn einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Der Ersch. zu 3 ist verpflichtet, sich für die Zeit bis zum Beginn des Studiums um entsprechende vollzeitliche Praktika zu bemühen.

(Urkundsausgang, Unterschriften)

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